Arbeitsunfälle
Als Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind wir von den Berufgenossenschaften/ Unfallversicherungsträgern ermächtigt
Verletzungen im Rahmen von Arbeitsunfällen, Arbeitswegeunfällen und Schulunfällen aufzunehmen und zu behandeln.
Welche Patienten sind einem D-Arzt Vorzustellen?
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wenn Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht
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wenn bei Arbeitsunfähigkeit die Behandlung länger als 1 Woche andauert
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wenn die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erforderlich ist
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immer bei unfallbedingten Wiedererkrankungen
Zu den Aufgaben eines Durchgangsarztes gehören:
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Aufnahme des Unfalles als Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall b.z.w. Schulunfall
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spezialisierte Untersuchung (klinisch, Ultraschall, Röntgen, CT, MRT)
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fachärztliche Erstversorgung und ggf. Planung weiterer operativer Leistungen
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Rezeptierung von Medikamenten
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Verordnung von Hilfsmitteln
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Verordnung von Heilmitteln (Krankengymnastik/ Physikalische Therapie)
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Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
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Ausstellung von Krankenbeförderungsscheinen
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Überwachung des Behandlungsverlaufes
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Einleitung einer Arbeits- und Belastungserprobung
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Berichterstattung an die Versicherungsträger, Formular- und Gutachterwesen
Die operativen Leistungen richten sich nach dem Praxisspektrum.