Arbeitsunfälle

Als Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind wir von den Berufgenossenschaften/ Unfallversicherungsträgern ermächtigt Verletzungen im Rahmen von Arbeitsunfällen, Arbeitswegeunfällen und Schulunfällen aufzunehmen und zu behandeln.

Welche Patienten sind einem D-Arzt Vorzustellen?

  • wenn Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht
  • wenn bei Arbeitsunfähigkeit die Behandlung länger als 1 Woche andauert
  • wenn die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erforderlich ist
  • immer bei unfallbedingten Wiedererkrankungen


Zu den Aufgaben eines Durchgangsarztes gehören:

  • Aufnahme des Unfalles als Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall b.z.w. Schulunfall
  • spezialisierte Untersuchung (klinisch, Ultraschall, Röntgen, CT, MRT)
  • fachärztliche Erstversorgung und ggf. Planung weiterer operativer Leistungen
  • Rezeptierung von Medikamenten
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Verordnung von Heilmitteln (Krankengymnastik/ Physikalische Therapie)
  • Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Ausstellung von Krankenbeförderungsscheinen
  • Überwachung des Behandlungsverlaufes
  • Einleitung einer Arbeits- und Belastungserprobung
  • Berichterstattung an die Versicherungsträger, Formular- und Gutachterwesen


Die operativen Leistungen richten sich nach dem Praxisspektrum.